Abrechnung
Privatpraxis für Psychotherapie Dr. med. Staemmler

Sie sind privat, beihilfeberechtigt, gesetzlich versichtert oder zahlen Ihre Therapie selbst? Hier erfahren Sie alles über meine Abrechnungen.

Abrechnung in der Praxis für Psychotherapie von Katinka Staemmler

Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt?

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe decken in den meisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie. Die exakten Konditionen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen haben, empfehle ich Ihnen, vor dem ersten Gespräch und den sogenannten probatorischen Sitzungen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse.

Sie zahlen Ihre Therapie selbst?

Wenn Sie die Therapie selbst zahlen, entfällt natürlich jede Formalität gegenüber eines Kostenträger. Ihre Daten werden selbstverständlich auch nicht an eine Krankenkasse weitergegeben. Da Krankenversicherungen die Kosten für eine Paartherapie nicht übernehmen, können Sie dieses Therapieverfahren nur als Selbstzahler durchführen.

Sie sind gesetzlich versichert?

Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, rechne ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ja! Aktuell bin ich in der glücklichen Lage, neue KlientInnen annehmen zu können.

Jeden Dienstag (12:00-13:00) biete ich eine Telefonsprechstunde an. Sie können mir alternativ auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder mich per E-Mail kontaktieren. 

Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier Kontakt

Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötige ich eine Kassenzulassung. Da es in Düsseldorf nur eine bestimmte Anzahl an Kassenzulassungen gibt, hatte ich bisher noch nicht die Möglichkeit, eine solche Zulassung zu erwerben.

Üblicherweise wird eine Psychotherapie von den privaten Kassen übernommen. Bitte überprüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsunterlagen. Am besten treten Sie bereits vor der Therapie mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt, um die Modalitäten für eine reibungslose Kostenübernahme zu erfragen.
In der Regel übernehmen jedoch die Krankenkassen 3-5 sogenannte probatorische Sitzungen ohne Antrag.

Das lässt sich leider pauschal nicht sagen, da eine Therapie ein sehr individueller Weg ist.

Vorteile als Selbstzahler

Therapie auch ohne psychische Erkrankung
In Fällen von Krisen, Konflikten, schwierigen Lebensumständen, Stress, Burnout oder anderen Anliegen, die nicht von einer psychischen Erkrankung herrühren, ist es oft trotzdem hilfreich, sich therapeutische Unterstützung zu suchen. Aber nicht jeder Ratsuchende hat eine psychische Erkrankung. 

Dies gilt nicht nur bei Beratung für Einzelpersonen, sondern auch bei Paarberatung und Paartherapie (Diese werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.)  Jedoch ohne diagnostizierte psychische Erkrankung wird die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gewährleistet.


Absolute Vertraulichkeit

Private Psychotherapie bleibt strikt vertraulich. Es erfolgt keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse, Beihilfe oder anderen offiziellen Stellen. Bei Abschluss von Versicherungen wird möglicherweise nach vorangegangener Psychotherapie gefragt.  Diese Angabe kann zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen kann.


Keine Bürokratie
Die lästige Bürokratie entfällt, da Sie keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen müssen. Formulare und Gutachten sind nicht erforderlich, sodass Sie und Ihre Therapeutin sich von der ersten Sitzung an voll und ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren können.


Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Sie haben die Freiheit, die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen selbst zu bestimmen, ohne an Vorschriften der Krankenkassen gebunden zu sein.


Steuerliche Vorteile
Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen.